Platzregeln

Örtliche Platzregeln des Golfclub Meerbusch e.V.

Unter Einhaltung der offiziellen Golf-Regeln gelten im Golfclub Meerbusch örtliche Platzregeln. Zusätzlich können zeitlich befristete Sonderplatzregeln erstellt werden, die bei Bedarf kurzfristig bekannt gemacht werden. Es liegt in der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Spielers / jeder Spielerin, sich über die aktuell gültigen Platzregeln zu informieren.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel: Grundstrafe (Lochverlust)   /   Zählspiel: Grundstrafe (2 Strafschläge)

1) Penalty Area (Regel 17.1)

Penalty Areas sind ausschließlich durch rote Pfähle gekennzeichnet.

 

2) Ungewöhnliche Platzverhältnisse, einschließlich unbeweglicher Hemmnisse (Regel 16.1)

a) Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Linien (Einkreisung) gekennzeichnet. Liegt der Ball in einem derart gekennzeichneten Bereich, kann straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Kiesbetten sind nicht gekennzeichnet und sind generell Boden in Ausbesserung.

b) Alle befestigten Wege auf dem Platz gelten als unbewegliche Hemmnisse. Kommt ein Ball dort zur Ruhe oder sind Stand oder Schwung von dem Hemmnis betroffen, kann straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

c) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen versehene Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse.

d) Gänsekot: Ein auf kurz gemähten Flächen im Gelände (Fairway-Höhe oder kürzer) liegender mit Gänsekot verschmutzter Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Der so aufgenommene Ball muss dann innerhalb einer Schlägerlänge, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Schwung durch Gänsekot beeinträchtigt ist. Ist dagegen der Stand durch Gänsekot beeinträchtigt, kann keine Erleichterung in Anspruch genommen werden.

 

3) Bewegliche Hemmnisse (Regel 15.2)

Alle roten und blauen Pfähle, sowie Pfähle zur Entfernungsmarkierung, sind bewegliche Hemmnisse.

 

4) Dropzone an Bahn 7 (Regel 16.1)

Kommt der Ball in dem als Boden in Ausbesserung gekennzeichneten Bereich zwischen Weg und Zaun links der Bahn 7 oder auf dem befestigten Weg in Höhe dieses Bereiches zur Ruhe, kann straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss der Ball aus der gekennzeichneten Dropzone gespielt werden.

Die Dropzone darf nicht genutzt werden bei Bällen, die in die Penalty Area gespielt wurden!

 

5) Provisorischer Ball an Bahn 11 (Regel 17.1)

Ist es nicht sicher, ob der Ball die Penalty Area in Spielrichtung rechts vom Grün der Bahn 11 überquert hat und im Gelände liegt oder ob er in der Penalty Area ist, so darf ein provisorischer Ball nach Regel 17.1 gespielt werden.

 

6) Besserlegen (EGA-Vorgabensystem)

In der Zeit vom 01. November bis 30. April eines Jahres können vorgabewirksame Bedingungen trotz sog. „Besserlegens“ unter folgender Bedingung gelten: Ein auf kurz gemähten Flächen im Gelände (Fairway-Höhe oder kürzer) liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Der Ball muss vor dem Aufnehmen markiert werden. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb von 15 cm von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in ein Hindernis oder auf ein Grün, hingelegt werden.

 

7) Allgemeine Hinweise

  • Das Naturschutzgebiet jenseits der Ausgrenzen an Bahn 1, 2, 12, 13 und 14 darf nicht betreten werden!
  • Fahnenpositionen: |   rot: Vorne   |   gelb: Mitte   |   weiß: Hinten   |
  • Die Pfähle zur Entfernungsmarkierung stehen bei 100 m (1 weißer Ring) und 150 m (2 weiße Ringe). Zusätzlich befinden sich Entfernungsmarkierungen auf den Sprinklerdeckeln.
  • Alle Entfernungsmarkierungen sind bis Grünanfang gemessen.

 

 

Der Spielausschuss aktualisiert: Januar 2019